Istanbul – Konvention in Deutschland

Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Ein wichtiger Meilenstein für die Rechte von Frauen und Mädchen !


Am 1. Februar vor fünf Jahren trat die Istanbul-Konvention in Deutschland in Kraft. Bislang unter Vorbehalt, gilt seit dem 1.2.2023 das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ uneingeschränkt.

Auch nach 5 Jahren bleibt noch viel zu tun gegen Gewalt an Frauen und Mädchen. Die Istanbul Konvention setzt Maßstäbe für Politik und Gesellschaft. GESINE Intervention ist entschlossen, ihr Potential zu nutzen.

Die Istanbul Konvention  macht konkrete Vorschläge: Ein Frauenhausplatz mit 2 Betten je 10.000 EinwohnerInnen, die umfassende, medizinische und psychosoziale Versorgung für Opfer sexualisierter Gewalt, flächendeckende Frauenberatungs- und Interventionsstellen – dies sind nur einige Anforderungen zu deren Erfüllung sich die Bundesrepublik verpflichtet hat. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ verpflichtet Bund, Länder und Kommunen auch zur nachhaltigen Qualifizierung aller Fachkräfte für eine umfassende Gewaltopferversorgung. GESINE Intervention fordert die konsequente Umsetzung der Rechtsansprüche von gewaltbetroffenen Frauen und ihren Kindern und bietet hierzu ihre Unterstützung an.

Die Umsetzung der IK ist eine staatliche Pflichtaufgabe. Hierfür sind staatliche Institutionen auf die Fachkenntnisse von Expertinnen der Gewaltintervention angewiesen.

GESINE Intervention aktiv im bundesweiten Bündnis IK (BIK), in dem alle relevanten Anti-Gewalt-Verbände vertreten sind, die die in der IK geforderte starke Mitwirkung der Nichtregierungsorganisationen kraftvoll realisieren wollen. GESINE Intervention hat mit anderen NGO´s des Netzwerks Frauengesundheit und Gewalt NRW Empfehlungen zur Umsetzung der IK im Themenfeld Gewalt und Frauengesundheit entwickelt und verbreitet. Außerdem setzt sich GESINE Intervention auf allen Ebenen für den Ausbau der Frauenhausplätze und den Abbau vorhandener Schutzbarrieren ein.


Und im EN-Kreis? Hier ist die Öffentlichkeits-AG des RUNDEN Tisches EN gegen Häusliche Gewalt, die von GESINE koordiniert wird, aktiv mit der Umsetzung der IK auf Bundes- und Landesebene beschäftigt.

Die Bildung von Arbeitsgruppen zu spezifischen Anforderungen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zu einer kreisweiten Gewaltschutzstrategie im Verständnis der Istanbulkonvention. Themen sind:

  • Kinderschutz/ Sorge- und Umgangsrecht: Wie können wir Betroffene und ihre Kinder im Kontext Häuslicher Gewalt besser schützen und stärken? Wer kann zur Lösung beitragen?
  • Gewalt im Kontext von Flucht und Migration: Welche Strukturen und Angebote brauchen und stärken Frauen mit Zuwanderungs- und Fluchterfahrung?
  • Zugangswege in die Unterstützungsstruktur:  Wie können wir Wege ins Hilfesystem ebnen, besonders verletzliche Gruppen stärken und mit wem zusammenarbeiten?
  • Gefährdung und Intervention, Täteransprache:  Wo sind Lücken im System und welche Standards und Kooperationen brauchen wir für wirksamen Schutz und Interventionsketten?

Verschiedene Ebenen, das gleiche Ziel: Verbesserung von Schutz und Sicherheit für alle gewaltbetroffenen Frauen und Mädchen, mehr und effektivere Prävention und Intervention. GESINE Intervention ist dabei!

Aktuelles :

Anlässlich des Jubiläums, 5 Jahre Istanbul Konvention in Deutschland, lud am 26.01.2023 der BIK zur digitalen Veranstaltung ein. Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden sie hier

Die ExpertInnenengruppe des Europarats zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und
häuslicher Gewalt (GREVIO) veröffentlichte am 7.10.2022 ihren Bericht zur Umsetzung der
Istanbul-Konvention in Deutschland. Einen kurzen Überblick über den GREVIO-Evaluationsreport (von GESINE Intervention verfasst) finden Sie hier

Wir halten Sie auf dem laufenden….