Mehr zur Istanbul Konvention

Ziel der Istanbul Konvention ist die effektive Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Der Konvention liegt ein umfassender Begriff von Gewalt zugrunde. Gewalt wird als Menschenrechtsverletzung und Diskriminierung definiert. Die Konvention umfasst alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt und legt zugleich einen Schwerpunkt auf häusliche Gewalt. Das „Übereinkommen zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, kurz bekannt als Istanbulkonvention, wurde am 12. 10. 2017 von der Bundesrepublik Deutschland ratifiziert und ist seit dem 01.02.2018 in Kraft. Sie verpflichtet Bund, Länder und Kommunen zu einer koordinierten Gesamtstrategie für die wirksame Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Die Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag angekündigt, zur Umsetzung der IK ein Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder aufzulegen. Auch die Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag zur Weiterentwicklung des Landesaktionsplans verpflichtet.