10 Kernforderungen des Bündnis Istanbul-Konvention an die Politik

Die Istanbul-Konvention ist seit 2018 geltendes Recht in Deutschland: die Regierung muss die Verantwortung für die Umsetzung übernehmen. Viele Verpflichtungen der Istanbul-Konvention sind in Deutschland noch immer nicht erfüllt.

Es muss gehandelt werden:

KapitelArtikel
(u.a)
Kernforderungen des BIK zur Bundestagswahl
1Kapitel I – Zweck, Begriffsbestimmungen, Gleichstellung und Nicht-Diskriminierung, allgemeine VerpflichtungenArt. 1,3
Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist eine Menschenrechtsverletzung. Alle Frauen und Mädchen müssen vor allen Formen von Gewalt geschützt werden.
2Kapitel II – Ineinandergreifende politische Maßnahmen und DatensammlungArt. 7Gewaltschutz braucht  eine ressortübergreifende Gesamtstrategie.
3Art. 10Alle Gewaltschutzmaßnahmen müssen ineinandergreifen. Dafür muss eine staatliche Koordinierungsstelle eingerichtet werden.
4Art. 11Gewaltschutz braucht kontinuierliche Datenerhebung und gendersensible Forschung.
5Kapitel III – PräventionArt. 12Gewaltschutz braucht ein umfassendes, intersektional ausgerichtetes Gesamtkonzept zur Prävention geschlechtsbezogener Gewalt.
6Art. 15Alle Berufsgruppen, die mit Betroffenen und Tätern in Kontakt kommen, müssen zu Gewaltschutz umfassend aus- und weitergebildet werden.
7Kapitel IV – Schutz und UnterstützungArt. (8)
22,23
Gewaltschutz braucht mehr Frauenhäuser, Zufluchtswohnungen und Fachberatungsstellen, die bedarfsgerecht finanziert werden.
8Kapitel V – Materielles RechtArt. 31Gewaltschutz muss Vorrang vor Umgangsrecht haben.
9Kapitel VI – Ermittlungen, Strafverfolgung, Verfahrensrecht und SchutzmaßnahmenArt. 49-58Gewaltschutz braucht effektiven Rechtszugang für gewaltbetroffene Frauen und Mädchen.
10Kapitel VII – Migration und AsylArt. 59Der Vorbehalt der Bundesregierung gegen eheunabhängige Aufenthaltstitel (Art. 59 IK) muss zurückgenommen werden, damit alle Frauen und Mädchen vor Gewalt geschützt werden.