IK im Koalitionsvertrag der Ampelregierung

Dies ist die Forderung des Bündnisses zur IK (BIK):

Wir setzen die Istanbul-Konvention zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt schnell, wirksam und vorbehaltlos um. Alle Gesetzesvorhaben, die in den Geltungsbereich der Istanbul-Konvention fallen, werden durch eine staatliche Koordinierungsstelle mit Unterstützung der Zivilgesellschaft auf Übereinstimmung mit der Konvention überprüft und sind Teil einer ressortübergreifenden politischen Strategie gegen Gewalt, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in  den Mittelpunkt rückt.

Hierzu ein Zitat der BIK-Koordination:
“Unsere Forderungen haben es fast wortgleich in den Vertrag geschafft… Zwei der drei Ampelparteien sind deutlich über ihr Wahlprogramm hinausgegangen, wollen die Konvention vorbehaltlos und wirksam umsetzen, eine staatliche Koordinierungsstelle einrichten und sie stellen den Zusammenhang zwischen digitaler Gewalt und IK her”.

Der Text aus dem Koalitionsvertrag 2021:

Wir werden eine ressortübergreifende politische Strategie gegen Gewalt entwickeln, die Gewaltprävention und die Rechte der Betroffenen in den Mittelpunkt stellt. Die Istanbul-Konvention setzen wir auch im digitalen Raum und mit einer staatlichen Koordinierungsstelle vorbehaltlos und wirksam um.