Rechtliches: Psychosoziale Prozessbegleitung

 

Opfer einer Straftat haben die Möglichkeit, psychosoziale Prozessbegleitung in Anspruch zu nehmen.

Was umfasst die psychosoziale Prozessbegleitung:

  • Die psychosozialen ProzessbegleiterInnen informieren über den Ablauf und die Aufgaben der beteiligten Personen im Strafverfahren
  • Sie begleiten Sie zu den Vernehmungen
  • Sie betreuen Sie während der Wartezeiten
  • Sie helfen Ihnen bei Ängsten und Belastungen in Bezug auf das Strafverfahren

Psychosoziale Prozessbegleitung bietet keine rechtliche Beratung. Sie dürfen mit Ihnen nicht über den Tathergang sprechen und bieten auch keine psychologische Beratung oder Therapie an, unterstützen Sie aber bei der Suche nach Hilfsangeboten.

Psychosoziale ProzessbegleiterInnen begleiten Sie bei Vernehmungen und der Hauptverhandlung.

In bestimmten Fällen besteht ein Anspruch auf kostenfreie Beiordnung einer psychosozialen Prozessbegleitung. Die Kosten trägt dann die Staatskasse. Dazu müssen Sie oder Ihr Anwalt/Anwältin Antrag auf Beiordnung beim zuständigen Gericht stellen.

Die Auswahl der beizuordnenden Person erfolgt durch das Gericht. Sie haben jedoch die Möglichkeit, einen psychosozialen ProzessbegleiterIn vorzuschlagen.

 

Weitere Informationen und ein Verzeichnis von anerkannten Prozessbegleitern/Innen finden Sie unter www.justiz.nrw.de/BS/opferschutz/psychosoz_prozessbegl/index.php

 

Literatur:

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Psychosoziale Prozessbegleitung, Broschüre April 2019  PDF