Schutz vor Gewalt trotz Corona? Wegweisung in Fällen Häuslicher Gewalt unter Quarantäne
Wer schlägt, der geht. Auch während der Corona Pandemie! Trotz einer Quarantäne kann ein Täter Häuslicher Gewalt durch die Polizei der Wohnung verwiesen werden.
Die Polizei überweist den unter Quarantäne gestellten Täter/ die Täterin in eine hierfür geeignete Einrichtung! Der Schutz vor Gewalt hat oberste Priorität!
Hier einige Infos zum Verfahren der Wegweisung § 34a PolG NRW
Die Polizei kann im Fall von Häuslicher Gewalt, d.h. nach Gewaltandrohung oder -ausübung, Ihren gewalttätigen (Ex)Partner, (Ex-)Ehemann, jede erwachsene Person in der Wohngemeinschaft/Familie sofort aus der Wohnung weisen und ihm ein Rückkehrverbot bis zu zehn Tagen erteilen. Somit haben Sie die Möglichkeit, in Ruhe zu überlegen, ob Sie zivilrechtliche Schutzmaßnahmen nach dem Gewaltschutzgesetz in Anspruch nehmen wollen. Die Frauenberatung.EN bietet Ihnen hierzu, wie immer, kurzfristige und unbürokratische Information und Unterstützung. Mehr Informationen finden Sie auch in dieser Broschüre.