Gewalt gegen Frauen und Kinder

Die Welt handelt – Deutschland schweigt!

Frauen und Kinder müssen auch im Kontext von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren eindeutig und unmissverständlich vor Gewalt geschützt werden!


Durch den UN-Bericht vom 13. April 2023 wurde die weltweite Verbreitung Institutioneller Gewalt gegen Frauen und Kinder durch Familiengerichte und Jugendbehörden nachgewiesen. 

Das eigene Kind dem gewalttätigen Partner und Kindsvater zuführen zu müssen, stellt eine nicht hinzunehmende Gefährdung der körperlichen Unversehrtheit, Sicherheit, Freiheit und Gesundheit von Mutter und Kind dar.

Die Unversehrtheit dieser Grundwerte ist grundgesetzlich geschützt. Ihre Missachtung ist durch die UN als Menschenrechtsverletzung anerkannt. Diese Menschenrechtsverletzung ist durch entsprechende Entscheidungen vieler Jugendämter in Deutschland strukturell verbreitet. Dies führt zum Beispiel dazu, dass es massiv bedrohten und misshandelten Frauen von immer mehr Jugendämtern und Familiengerichten verwehrt wird, sich in Sicherheit zu bringen. Dabei ist die Trennungszeit die gefährlichste Zeit. Schwere körperliche Übergriffe bis hin zu Tötungsdelikten werden von Männern vermehrt im Anschluss an ein Trennung verübt. Gerade in dieser Zeit benötigen Frauen – ob mit oder ohne Kinder – unmittelbaren und wirksamen Schutz vor dem gewalttätigen Ex-Partner. Immer wieder werden Mütter stattdessen unter Androhung des Kindesentzugs gezwungen, sich in der Nähe des Gewalttäters aufzuhalten und ihm das Kind zu übergeben. Allen Drohungen und Gewalthandlungen des Kindsvaters zum Trotz. 

Obwohl die Bundesregierung über diese Praxis informiert ist, hat sie bisher nicht reagiert. Viele andere Staaten haben bereits wirksame Maßnahmen zum Schutz der Frauen und Kindern vor dem gewalttätigen Vater ergriffen.

Auch Deutschland ist zum Handeln verpflichtet und muss endlich dafür Sorge tragen, dass gewalttätige Männer zur Verantwortung gezogen werden. So könnten Gewalttäter dazu verpflichtet werden, ein Training zur Verhaltensänderung erfolgreich zu absolvieren.

Die Vereinten Nationen stellen jedenfalls klar: Frauen und Kinder müssen auch im Kontext von Sorge- und Umgangsrechtsverfahren eindeutig und unmissverständlich vor Gewalt geschützt werden.

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Home | Studie Familienrecht in Deutschland | 2022 (familienrecht-in-deutschland.de)

Urgent reform needed to shield women and children from violence during custody battles | UN News