Sexualisierte Gewalt: Erste Verfassungsbeschwerde wegen des Rechts auf Aussage von Menschen mit kognitiver Einschränkung

Die Angestellte einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung wirft ihrem Chef Belästigung vor. Doch das Verfahren wird eingestellt, weil sie angeblich nicht aussagefähig sei. „Ihr die Aussagefähigkeit abzusprechen, das ist so schlimm, das kann man so nicht stehen lassen“, sagt ihre Anwältin und legt nach mehreren erfolglosen Verfahren jetzt eine Verfassungsbeschwerde ein.
Nach Kenntnis der Ak­teu­r*in­nen ist das die erste Verfassungsbeschwerde, die dieses Recht für Menschen mit kognitiven Behinderungen einfordert. Wenn das Landesverfassungsgericht die offensichtlichen Mängel nicht anerkennt und entsprechende Vorgaben an die Ermittlungsbehörden stellt, dann schrecken die In­itia­to­r*in­nen auch vor dem Gang an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte oder den UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht zurück.

Hier der Link zum Artikel in der Taz: Gewalt gegen Menschen mit Behinderung: Ein Recht auf Rechtsschutzhttps://taz.de/Gewalt-gegen-Menschen-mit-Behinderung/!5883610/