Parteien im Wahlkampf: Wie halten sie es mit dem Schutz und Sicherheit von Frauen vor Gewalt?
Jeden Tag wird eine Frau in Deutschland Opfer eines Tötungsdeliktes durch einen Mann aus ihrem sozialen Umfeld – zumeist durch den Partner oder Ex-Partner. Seit Jahrzehnten schaffen es Bund, Länder und Kommunen nicht, den Schutz von Frauen vor Gewalt in Frauenhäusern für ALLE Frauen – unabhängig von ihrem Einkommen und Vermögen sicher zu stellen. Während die Täter oft genug straffrei bleiben und eine Gefängnisstrafe durch den Staat finanziert wird, müssen Frauen, die sich in Sicherheit bringen wollen, die Kosten dem Grunde nach selbst tragen. Es sei denn sie haben einen Anspruch auf Sozialleistungen, für den sie aber zunächst ihr eigenes Einkommen und Vermögen einsetzen müssen.
Jede 4. Frau wird im Laufe ihres Lebens Opfer von Gewalt – Tendenz steigend. Uns interessiert, wie die Verantwortlichen aller Parteien den Schutz von Frauen sicherstellen wollen, die massiver Gewalt ausgesetzt sind, aber
Als Studentin keinen Anspruch auf weitere Sozialleistungen haben und daher nicht ins Frauenhaus fliehen können.
Als Frau mit eigenem Einkommen und 3 Kindern, die pro Kopf Kosten eines Frauenhausaufenthaltes nicht finanzieren können – ohne in Sozialhilfe abzugleiten.
Als Frau mit 2 Kindern ohne gesicherten Aufenthaltsstatus, nach aktueller Rechtslage keinen Anspruch auf die Übernahme der Aufenthaltskosten im Frauenhaus hat.
Als Rentnerin ihre mühsam zusammengetragenen Ersparnisse einsetzen müssten, um Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus bezahlen zu können, während der Ehemann völlig unbehelligt bleibt.
Als EU-Bürgerin, die in der häuslichen Pflege arbeitet und von Ihrem Partner misshandelt und bedroht wird, keine anderen Kontakte hat, und der nur die Flucht ins Frauenhaus bleiben würde. Hier hat sie aber keinen Anspruch auf Kostenübernahme.
Zur Sicherstellung des Schutzes gehört auch, dass die Frauenhäuser personell angemessen ausgestattet werden. Es ist ein nicht länger hinnehmbar, dass Bund Länder oder Kommunen in vielen Frauenhäusern bundesweit weder eigene Verwaltungsstellen noch die koordinierenden und leitenden Aufgaben finanzieren. Der Stellenschlüssel ist in vielen Frauenhäusern insgesamt völlig unzureichend und die Eingruppierung der Mitarbeiterinnen liegt am unteren Rand der sowieso schlecht bezahlten sozialen Berufe.
Wie wollen Sie die notwendige Qualität der Arbeit in der nächsten Legislaturperiode sicherstellen?
V. i. S. d. P. Beatrice Tappmeier, mail@autonomes-frauenhaus-bielefeld.de Tel.: 0178/3491256