Warum gibt es KoRA?

Im Jahr 2024 wurden in Deutschland 132 Frauen von ihrem (Ex-)Partner getötet. ExpertInnen gehen davon aus, dass die tatsächliche Zahl höher liegt. Eine präzise statistische Erfassung ist bislang schwierig, da es keine eigenständige rechtliche Definition des Begriffs „Femizid“ gibt.
Eine fundierte Analyse der Situation bietet die Studie “Femizide in Deutschland” des Deutschen Instituts für Menschenrechte.
Die Bekämpfung und Verhinderung von Femiziden stellt Justiz- und Hilfesysteme vor erhebliche Herausforderungen. In vielen Fällen geht den Taten eine langjährige Gewalthistorie voraus. Dennoch sind zahlreiche Täter vor der Tat nicht polizeilich in Erscheinung getreten. Dafür gibt es unterschiedliche Gründe:
- Betroffene Frauen zeigen Gewalt häufig nicht an – etwa aus Angst vor weiterer Eskalation, aus emotionaler Abhängigkeit oder aus Sorge um gemeinsame Kinder.
- Manche Frauen trennen sich in der Hoffnung, dadurch in Sicherheit zu sein – paradoxerweise stellen jedoch gerade Trennungsphasen ein besonders hohes Risiko für tödliche Gewalt dar.
Diese Dynamiken erschweren frühzeitige Interventionen und wirksame Schutzmaßnahmen.
Nachbetrachtungen vergangener Tötungsdelikte zeigen jedoch, dass ein frühzeitiges Erkennen und koordiniertes Handeln staatlicher und nicht-staatlicher Einrichtungen zahlreiche Taten hätte verhindern können. Ein solches abgestimmtes Handeln ist rechtlich verankert – unter anderem im Polizeirecht, im Gewaltschutzgesetz, im Gewalthilfegesetz und im EU-Recht.
Voraussetzung dafür ist ein umfassender, fallbezogener Informationsaustausch, etwa im Rahmen von interdisziplinären Fallkonferenzen. So können Gefährdungen realistisch eingeschätzt und abgestimmte Schutzmaßnahmen für die Betroffenen und ihre Kinder umgesetzt werden.
Ziel ist es, Femizide und schwerste Gewalt zu verhindern. Genau an dieser Stelle setzt KoRA an.