Kein Aufschub für den Schutz gewaltbetroffener Frauen: Gewalthilfegesetz darf nicht an Budgetfragen scheitern!

Allein im Frauenhaus EN konnten im Jahr 2023  insgesamt 144 Frauen und Kinder nicht aufgenommen werden.

In der Frauenberatung.EN konnte ein Anstieg der polizeilichen Übermittlungen nach Häuslicher Gewalt von 2021 bis 2023 von 36% verzeichnet werden. Die Finanzierung der Frauenberatung.EN ist durch öffentliche Mittel nicht ausreichend gefördert. Um die Arbeit zu sichern, muss der Verein jährlich mehr als 20.000€ Spenden einwerben.


Der Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, endlich die Kosten für den Ausbau des Gewalthilfesystems mitzutragen. Das Gewalthilfegesetz des BMFSFJ hat inzwischen auch die Unterstützung der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen der Länder (GFMK) erhalten. Doch seit der Sommerpause des Bundestages stehen alle Pläne auf der Kippe. Es besteht die große Gefahr, dass das lang erwartete Gesetz aufgrund der laufenden Haushaltsverhandlungen scheitert.

Wir begrüßen die Einführung eines solchen Gesetzes sehr und fordern dringend eine Beschleunigung des Prozesses sowie verbindliche Zusagen für den Haushalt 2025. Denn: es ist bereits 5 nach 12 für die Fraueninfrastruktur!

Das Anfang Juni veröffentlichte Bundeslagebild zur häuslichen Gewalt unterstreicht den zwingenden Bedarf an verstärktem Schutz und spezifischer Beratung. Die Zahlen zu Partnerschaftsgewalt sind im Jahr 2023 erneut gestiegen und haben in den letzten fünf Jahren insgesamt um 19,5 Prozent zugenommen. Zudem zeigt eine kürzlich veröffentlichte, vom BMFSFJ beauftragte Kostenstudie deutlich, wie gravierend die Finanzierungslücken im Hilfesystem sind. Der Studie zufolge waren fehlende Plätze der Hauptgrund, weshalb Frauen in Frauenhäusern nicht aufgenommen werden konnten.

Unterschreiben Sie die Online-Petition hier